Deutsche Unternehmen, die Arbeitnehmer in Italien einsetzen wollen, müssen nicht nur die Verpflichtungen des italienischen Entsendegesetzes und die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie einhalten, sondern sich auch mit den vom italienischen Ministerium im November 2020 eingeführten Neuigkeiten im Hinblick auf den Zugang zum italienischen Meldeportal auseinandersetzen.
In diesem Web Event wird die AHK Italien die aktuellen Einreiseeinschränkungen nach Italien, die wichtigsten Aspekte des italienischen Entsendegesetzes sowie die „neue“ Registrierung auf dem italienischen Meldeportal beleuchten.
Kostenlose Teilnahme für VDMA-Mitglieder
Alle anderen: 45 Euro